Wie mache ich mein Taxi Führerschein? Die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung Mindestalter das 21. Lebensjahr muss vollendet sein. 2 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse B (EU-Kartenführerschein) bei einer Nationalität außerhalb der EU wird ein Aufenthalt von 2 Jahren vorausgesetzt Maximal 6 Punkte in der Verkehrssünderkartei nicht vorbestraft zurzeit der Antragsbearbeitung beim LEA nicht Beschuldigter in einem Strafverfahren ist Die Prüfung findet immer am ersten Donnerstag des Monats beim Landratsamt statt. Um die genaue Uhrzeit zu erfahren rufen sie bitte die Landratsamt Böblingen bei Führerscheinstelle an. Die Unterlagen für die Vorbereitung auf die Prüfung können sie von uns bekommen. Die gesundheitliche Eignung keine schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen augenmedizinisches Attest (z. B. keine Farb- o. Nachtblindheit erfolgreich abgelegte psycho-physiologische Funktionsleistungsüberprüfung Die körperliche und geistige Eignung muss durch ein ärztliches Gutachten (nach Ziff. 1 der Anlage 5 zu §11 Abs.9 FeV) ausgestellt von einem Amtsarzt, Arbeitsmediziner oder hauptamtlich angestellten Betriebsarzt, bestätigt sein. Zusätzlich ist ein Betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BFG) (nach Ziffer 2 der Anlage 5 zu §11 Abs.9 FeV) erforderlich. Beide Gutachten müssen bei Antragstellung vorgelegt werden. Begutachtungsstellen für Fahreignung Amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung – Auszug . Tel: 07032 / 992829 Greutaekerstr 2 Herrenberg Für weitere Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung unter folgende Rufnummer 07031 764564 . |